AGB

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Soweit nicht im Einzelfall vereinbart, haben abweichende Bedingungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers / Bestellers / Käufers keine Gültigkeit. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (inkl. für Serviceleistungen) gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§2 Vertragsschluss und Auftragserteilung

2.1. Die von Endoberatung erstellten Angebote sind freibleibend, so weit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 72 Stunden durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller / Käufer innerhalb dieser Frist das uns zur Reparatur überlassenen Gerät repariert zurückgesandt oder die bestellte Ware zugesandt wird. Wir sind berechtigt, die Reparatur von uns übersandte Geräte ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

2.2 Der Kunde geht mit der Bestellung von Waren und oder der Beauftragung einer Reparatur, auch über das Internet, ein verbindliches Rechtgeschäft als Unternehmer ein. Der Auftraggeber beschließt dadurch bestellte Ware zu erwerben oder einen Reparaturauftrag gegenüber Endoberatung zu erteilen.

§3 Kostenangebot

3.1 Mit der Einsendung eines medizinischen Geräts unter Verwendung eines Serviceformulars oder Auftragsscheins erteilt der Kunde nach Maßgabe von Ziffer 2 einen Serviceauftrag nach den von ihm hierin gemachten Angaben, d.h. einen Auftrag zur Erstellung eines Kostenangebotes und/oder einen Auftrag zur Reparatur des eingesendeten Geräts.

3.2 Kostenangebote für Reparaturleistungen erfordern grundsätzlich eine Teildemontage. Im Zuge der Teildemontage überprüft Endoberatung routinemäßig und im Rahmen der Wirtschaftlichkeit, welche Reparaturmaßnahmen erforderlich sind. Soweit durch die Überprüfung zusätzliche Kosten entstehen, wird Endoberatung den Kunden darauf hinweisen und eine Kostenfreigabe einholen.

3.3 Alle im Kostenangebot beinhalteten Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt), welche separat ausgewiesen wird.

3.4 Ein unterbreitetes Reparaturangebot oder Kaufangebot erlischt i.d.R. mit Ablauf von drei Monaten. Ausgenommen von dieser Regelung, sind abweichende Gültigkeitsdaten auf dem Angebot selbst.

3.5 Sollte sich nach Erteilung des Serviceauftrags auf Basis eines Kostenangebotes herausstellen, dass aufgrund weiterer Defekte oder Funktionsstörungen die veranschlagte Serviceleistung zur Instandsetzung nicht ausreichen wird, erfolgt eine Kundenbenachrichtigung mit erneutem Kostenangebot zum Zwecke einer erneuten Beauftragung.

3.6 Für (medizinische) Geräte, für welche die Ersatzteilversorgung gemäß Herstellerangaben ausgelaufen ist, erstellt Endoberatung ein Kostenangebot für eine Reparatur mit gebrauchten Originalteilen oder nachgebauten Ersatzteilen. Diese Nachbauteile verändern die Bauart des medizinischen Produktes im Wesentlichen nicht.
Die CE-Kennzeichnung des Produktes erlischt nicht: Unsere Ersatzteile sind zum Teil aus originalen Geräten ausgebaut, geprüft , nicht als neu aufbereitet und nicht wesentlich verändert worden. Wir lehnen uns bzgl. der Gewährleistung an den Hersteller an und gewähren diese auch für 6 Monate. Einführungsschläuche, Abwinklungsteile, Abwinklungsgummi, Instrumentierkanäle sind jedoch i.d.R. neue Nachbauteile. Der Auftraggeber (Kunde) kann auf Wunsch auch aktuelle medizinische Produkte mit Nachbauteilen und/oder gebrauchten Originalteile bei Endoberatung beauftragen.

3.7 Nicht desinfizierte medizinische Geräte die zur Reparatur eingeschickt wurden, werden von Endoberatung gemäß RKI-Richtlinie desinfiziert und der Aufwand wird im Rahmen des Kostenangebots zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine manuelle Vorreinigung der Geräte hat grundsätzlich vom Versender (Auftraggeber) zu erfolgen.

3.8 Die Erstellung eines Kostenangebots durch Endoberatung ist i.d.R. kostenfrei. Endoberatung behält sich vor die Leistung der Erstellung des Kostenangebotes mit einer Vergütung in Höhe des derzeitigen Satzes von bis zu zwei Arbeitsstunden eines qualifizierten Servicemitarbeiters, maximal EUR 180,00 zuzüglich MwSt und Versandpauschale zu verlangen.

3.9 Erfolgt innerhalb eines Zeitraums von 1 Monat keine abschließende Reaktion auf das Kostenangebot wird das Gerät unter den weiteren Maßgaben von Ziff. 6 im unreparierten Zustand an den Kunden auf dessen Kosten zurückgeschickt.

§4 Durchführung einer Reparatur oder Wartung

4.1 Bei einer Reparatur ausgetauschte Bauteile werden fachgerecht entsorgt, es sei denn, der Kunde hat bei Auftragserteilung erklärt, dass er eine Rückgabe der ausgetauschten Bauteile wünscht. In diesem Fall werden dem Kunden die Bauteile auf dessen Kosten übersendet.

4.2 Der Kunde ist für die fachgerechte Verpackung des medizinischen Geräts bei Übersendung an Endoberatung verantwortlich. Kleinteiliges Zubehör (z.B. Luft-/Wasserventile oder Dichtungskappen) ist bei Einsendung gesondert zu verpacken. Für den Verlust von nicht gesondert verpacktem, kleinteiligem Zubehör übernimmt Endoberatung keine Haftung.

§5 Rücksendung von unreparierten Geräten

5.1 Erteilt der Kunde nach Erstellung eines Kostenangebots keinen Reparaturauftrag, wird das Gerät unter Berechnung einer Vergütung für das Kostenangebot in Höhe des derzeitigen Satzes zurückgeschickt (vgl. Ziff. 3.8).

5.2 Nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin und nach freiem Ermessen von Endoberatung erfolgt eine Rücksendung des unreparierten Geräts in dem zum Zeitpunkt des Eingangs bei Endoberatung gegebenen, d.h. montierten, nicht reparierten Zustand. Das Gerät wird hierbei durch Montage der für die Befundung und Erstellung des Kostenangebotes demontierten Geräteteile in den zum Zeitpunkt des Eingangs des Geräts bei Endoberatung gegebenen Zustand versetzt. Für den durch die erwünschte Montage des unreparierten Geräts veranlassten Arbeitsaufwand kann Endoberatung nach freiem Ermessen eine angemessene Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen. Die Montage eines unreparierten Geräts auf ausdrücklichen Kundenwunsch stellt weder eine Reparatur noch sonstige Serviceleistung dar, noch erfolgt sie in Erfüllung einer anderweitigen Verpflichtung.

5.3 Die Wiederherstellung des Gerätezustandes in den zum Zeitpunkt des Eingangs bei Endoberatung gegebenen Zustand auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin ist nicht geeignet, beim Kunden ein Vertrauen auf die Funktionsfähigkeit zu begründen. Endoberatung haftet in diesem Falle nicht für die Funktionsfähigkeit des montierten, nicht reparierten Geräts. Eine Aufbereitung des Geräts erfolgt nicht. Das Gerät wird als defektes Gerät an den Kunden übermittelt. Endoberatung rät in diesem Falle ausdrücklich von einer weiteren Verwendung des Gerätes ab.

§6 Kombinationen von medizinischen Geräten

6.1 Der Kunde ist als Betreiber im Sinne der Medizinprodukte-Betreiberverordnung für den gefahrlosen Betrieb von Kombinationen verantwortlich.
6.2 Vor Inbetriebnahme einer Kombination kann der Kunde nach den medizinprodukterechtlichen Vorschriften zu Prüfungen, Bewertungen und Erklärungen verpflichtet sein.
6.3 Wünscht der Kunde eine Kombination von Produkten durch Endoberatung, so wird Endoberatung ausschließlich als Dienstleister in dessen Auftrag und auf dessen Weisung tätig. Ein Inverkehrbringen der Kombination durch Endoberatung findet nicht statt.

§7 Versand

7.1 Der Kunde ist verpflichtet die Ware transportgerecht zu verpacken und ausreichend gegen Beschädigung zu sichern. Für Schäden, die während des Transportes entstehen übernimmt Endoberatung keine Haftung.

7.2. Der Versand an den Kunden erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden durch einen Speditions- und Kurierpartner von Endoberatung zu dessen jeweils gültigen Konditionen.

7.3 Die Versandkosten sind im Kostenvoranschlag ausgewiesen. Sofern dies ausnahmsweise nicht der Fall sein sollte, entbindet dies den Kunden nicht von der Erstattung der durch die Versendung entstandenen, angemessenen Kosten. Sonderleistungen (z.B. Kurier-Einzelfahrt) werden nach Absprache berechnet.

§8 Mängelhaftung, allgemeine Haftung

8.1 Beanstandungen offensichtlicher Mängel können nur innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Erhalt des Gerätes geltend gemacht werden.

8.2 Die Mängelansprüche des Kunden aus durchgeführten Serviceleistungen richten sich nach den werkvertraglichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB mit der Maßgabe, dass diese Ansprüche nach einem Jahr verjähren; dies gilt für die im Rahmen der Serviceleistung verbauten Ersatzteile und die erbrachte Serviceleistung.
8.3 Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind übliche und produkttypische Abnutzung (z.B. Verschleiß von perforierten Abwinkelungsgummis oder Veränderungen des Abwinkelungsspiels) sowie durch Eingriffe des Kunden verursachte Fehler (z.B. Anwendungsfehler) oder durch unsachgemäße Nutzung verursachte oder mitverursachte Funktionsminderungen. Als Eingriff des Kunden gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Verstopfen der Endoskopdüse oder des Absaugkanals durch Überbeanspruchung, insbesondere durch das Ansaugen von menschlichem Körpermaterial (z.B. Gewebe, Zellen, verklumpte Körperflüssigkeiten), welches in seinem Volumen die Ausmessungen von Düse und Absaugkanal übersteigt. Sofern Endoberatung einen Eingriff des Kunden substantiiert behauptet, steht es dem Kunden frei zu widerlegen, dass der Eingriff den Mangel herbeigeführt hat.

8.4 Bauartänderungen oder verändernde Eingriffe durch Dritte und jeglicher Art (z.B. Verwendung von nicht originalen oder baugleichen Bauteilen, Upload von Fremdsoftware) sowie Gerätmanipulationen jeglicher Art (z.B. Reparatur durch nicht autorisierte Personen) führen ebenfalls zum Verlust von Ansprüchen aus Mängelhaftung.

8.5 Im Falle mangelhafter Serviceleistungen hat der Kunde zunächst Nacherfüllung zu verlangen. Endoberatung kann bei unverhältnismäßigem Kostenaufwand die Nacherfüllung verweigern. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist darf der Kunde den Mangel selbst beseitigen lassen oder kann Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn Endoberatung hat die Nacherfüllung zu Recht verweigert.

8.6 Im Übrigen haftet Endoberatung – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Endoberatung, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Endoberatung verursacht werden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für Schäden, die durch Endoberatung, seine gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haftet Endoberatung nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentlich ist eine Verpflichtung, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf. Auch in diesem Fall gilt die Haftungsbeschränkung auf solche vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

8.7 Eine eventuelle Haftung von Endoberatung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§9 Preise

1. Die Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Wenn im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluß eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

3. Bei Zahlungsverzug ist Endoberatung berechtigt Verzugszinsen mindestens in Höhe von 7 Prozent über dem jeweiligen Basissatz vom Kunden zu verlangen.

4. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 12 Monaten die Preise entsprechend den eingetreten Kostensteigerung zu erhöhen.

5. Die Preise sind ab Werk, somit zuzüglich der jeweils anfallenden Transport- und Verpackungskosten. Die Kosten einer eventuellen Transportversicherung werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

6. Leihgeräte zur Reparaturüberbrückung
Leihgerät dienen ausschliesslich der Reparaturüberbrückung. Eine Nutzung der zur Verfügung gestellten Leihgeräte für andere Zwecke, wie z.B. Überbrückung für Ersatz- oder Neubeschaffungen wird pro Tag und pro Leihgerät entsprechend der jedem Leihgerät beigefügten Leihgerätevereinbarung berechnet. Die Gebühr wird ab Zustellung des Leihgerätes berechnet.

§10 Pfandrecht / Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Pfandrecht am Reparaturgegenstand oder das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Gerät der Käufer oder Besteller in Verzug, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Erfüllungen zu verlangen oder den Reparaturgegenstand bzw. Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme oder einer Pfändung liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer oder Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§11 Gefahrübergang

1. Erfüllungsort ist, sowohl bei Reparaturaufträgen als auch bei Warenverkauf, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, der Geschäftssitz von Endoberatung.

2. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/ Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§12 Urheberrechte

Endoberatung beansprucht an alle Fotografien, Logo, Produktbezeichnungen sowie bildnerische Gestaltung Urheber und Namensrechte. Dritte Personen dürfen diese Namen, Gestaltungen, Texte, Logo und Abbildungen nur weiterverwerten, wenn Sie vorher die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Endoberatung erhalten haben.

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer / Besteller seinen Sitz im Ausland hat.

(Stand Januar 2018)